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Ein Mensch verfügt über zahlreiche Fähigkeiten. Einige von ihnen sind angeboten, andere
erwirbt er im Laufe seines Lebens. Die Fähigkeiten beziehen sich dabei sowohl auf die Feinmotorik, als auch auf die Grobmotorik. Zu den Grundfähigkeiten zählen dabei Bewegungsabläufe, die man mit den Händen oder aber mit den Beinen macht, wie zum Beispiel das Greifen, das Laufen, wie auch das Heben und das Tragen.
Durch Unfälle, oder aber durch eine Erkrankung kann es dabei sein, dass man einige dieser Grundfähigkeiten verliert, das heißt Hände oder Beine nicht mehr gebrauchen kann und zum Beispiel nicht mehr gehen kann, oder aber einen oder beide Arme nicht mehr bewegen kann, das heißt Teile der Grobmotorik oder aber der Feinmotorik verliert und seine Hände oder Beine nur noch eingeschränkt bewegen kann. - Im Allgemeinen bedeutet dies dann auch den Verlust der Fähigkeit einen Beruf auszuüben, bzw. eventuell auch nur noch eingeschränkt, eventuell von seinem Arbeitgeber in eine andere Abteilung versetzt wird, und dabei unter Umständen auch noch weniger verdient – und das auch noch, obwohl man als zum Teil Behinderter eventuell auch noch mit Mehrausgaben belastet wird, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, die die Dinge erledigt, die man selbst nicht mehr erledigen kann im Haushalt.
Aber natürlich kann man sich auch für einen solchen Fall absichern – und zwar in Form einer Grundfähigkeitsversicherung. Bei dieser Form Versicherung darf die Versicherungssumme jedoch nur bis zu 60 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt im Übrigen dann auch eine Leistung, wenn der Betroffene nicht in seinem bisherigen Beruf, sondern in einem anderen Beruf weiterarbeitet.
Leistungsanspruch entsteht jedoch erst dann, wenn eine ärztliche Beurteilung bescheinigt, dass der Zustand mindestens 12 Monate lang ununterbrochen andauert.
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